Dank dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, ist es für uns Schweizer viel einfacher, ins europäische Ausland auszuwandern. Das Recht auf die freie Wahl des Aufenthaltsortes ist aber nicht gleichbedeutend mit null Verwaltungsaufwand (obwohl das einige wohl so vermuten), denn bei der Wohnsitznahme (Residencia) in Spanien gilt es Formulare auszufüllen, Fristen einzuhalten und Rückschläge einzustecken. Nach unserem 27-stündigen Roadtrip nach Spanien mussten wir am übernächsten Morgen gleich ins Rathaus (Ayuntamiento) von Ronda gehen. Denn unser Umzugsunternehmen brauchte für die Verzollung unseres Umzugsgutes eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass wir unseren Wohnsitz neu in Ronda haben.
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